StVZO-Bestimmungen zu Kraftomnibussen
Sondervorschriften für Kraftomnibusse
Bauart, bestimmte Höchstgeschwindigkeit,
Abmessung,
Anhängerbetrieb,
Kurvenlaufeigenschaften,
Achslasten, Gesamtgewicht,
Besetzung, Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Anordnung der Fahrgastsitze,
Einrichtung zum sicheren Führen der Fahrzeuge, Heizung, Belüftung,
Einrichtungen zum Auf- und Absteigen,
Fußboden, Türen – Notausstiege, Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Material, Gänge, Bereifung,
Lenkeinrichtung, Diebstahl-, Alarmeinrichtungen,
Scheiben und Scheibenwischer, Unterlegkeile,
Abgase, Abgasuntersuchung, Geschwindigkeitsbegrenzer,
Geschwindigkeitsschilder.
Fahren mit Kraftomnibussen, StVO-Bestimmungen mit integrierter Gefahrenlehre (1)
Verhalten im Straßenverkehr, Vermittlung der Verhaltensweisen unter besonderer Berücksichtigung der Verantwortung als Kraftomnibus-Fahrer
Fahren in Fahrstreifen
Sonderfahrstreifen
Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Vorbeifahren, Vorfahrt, besondere Verkehrslagen, Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Einfahren, Anfahren.
Fahren mit Kraftomnibussen, StVO-Bestimmungen mit integrierter Gefahrenlehre (2)
Halten und Parken, Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen, Warnzeichen, Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Bahnübergänge, Fußgängerüberwege, Schulbusse, Haltestellenregelung, sonstige Pflichten des Fahrzeugführers, Verkehrshindernisse, Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, Ordnungswidrigkeiten.