zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin *) (Fischwirtausbildungsverordnung - FischwAusbV)
§ 14
Prüfungsbereiche
Die Abschlussprüfung in der Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Fischereitechnik,
2.
Fang und Vermarktung,
3.
Fischereiliche Bewirtschaftung sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular