Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Kundenorientierung,
- 6.
Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
- 7.
Auftragsübernahme, Planung, Vorbereitung und Organisation von Arbeitsaufgaben, Arbeiten im Team,
- 8.
Einrichten von Arbeitsplätzen,
- 9.
Bedienen und in Stand halten von Geräten, Werkzeugen, Maschinen und Anlagen,
- 10.
Be- und Verarbeiten von Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffen sowie von Bauteilen,
- 11.
Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen,
- 12.
Herstellen, Bearbeiten, Behandeln und Gestalten von Oberflächen,
- 13.
Ausführen von Demontage- und Montagearbeiten,
- 14.
Herstellen von Beschriftungen, Design- und Effektlackierungen,
- 15.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.