In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 3a Abschnitt III der Berufsbildpositionen
- lfd. Nr. 1
Vorbereiten, Einrichten und Abwickeln von Baustellen,
- lfd. Nr. 2
Ausführen von Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsmaßnahmen
zu vermitteln.
fortzuführen.