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N-Lex
Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung für Strom aus erneuerbaren Energien
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
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Inhaltsübersicht
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Grenzüberschreitende Ausschreibungen
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Teil 2
Verfahren der Ausschreibung
Abschnitt 1
Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen
§ 4 Ausschreibungen
§ 5 Bekanntmachung der Ausschreibungen
§ 6 Anforderungen an Gebote
§ 7 Ausschreibungsverfahren
§ 8 Sicherheiten
§ 9 Erstattungen von Sicherheiten
§ 10 Ausschluss von Geboten
§ 11 Ausschluss von Bietern
§ 12 Zuschlagsverfahren
§ 13 Zuordnung der Zuschläge und Sicherheiten
§ 14 Bekanntgabe des Zuschlags und des Zuschlagswerts
§ 15 Entwertung von Zuschlägen
Abschnitt 2
Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land
§ 16 Höchstwert für Windenergieanlagen an Land
§ 17 (weggefallen)
§ 18 Änderungen und Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land
§ 19 Besondere Ausschreibungsbestimmungen für Bürgerenergiegesellschaften
§ 20 Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land
§ 21 Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land
Abschnitt 3
Ausschreibungen für Solaranlagen
§ 22 Besondere Zuschlagsbedingungen für Solaranlagen
§ 23 Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen
§ 24 Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen
§ 25 Anzulegender Wert für Solaranlagen
§ 26 Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen
Teil 3
Zahlungen von Marktprämien nach dieser Verordnung
§ 27 Zahlungsanspruch
§ 28 Überprüfung der Voraussetzungen des Zahlungsanspruchs
§ 29 Ausgleichsmechanismus
Teil 4
Pönalen
§ 30 Pönalen
§ 31 Pflichten der Übertragungsnetzbetreiber
Teil 5
Die ausschreibende Stelle
§ 32 Ausschreibende Stelle und ausländische Stelle
§ 33 Veröffentlichungen
§ 34 Mitteilungspflichten
§ 35 Vorgaben und Maßnahmen der ausschreibenden Stelle
§ 36 Festlegungen
Teil 6
Bestimmungen für Anlagen im Bundesgebiet, die von einem Kooperationsstaat gefördert werden
§ 37 Geöffnete ausländische Ausschreibungen
§ 38 Anlagen im Bundesgebiet, die eine Förderung von einem Kooperationsstaat erhalten
Teil 7
Völkerrechtliche Vereinbarungen
§ 39 Inhalt der völkerrechtlichen Vereinbarungen
Teil 8
Datenschutz, Rechtsschutz
§ 40 Datenübermittlung
§ 41 Löschung von Daten
§ 42 Rechtsschutz
§ 43 Übergangsbestimmungen
Anlage (zu § 27 Absatz 1)
Höhe der Marktprämie für Strom aus Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land, die Strom in ein Netz außerhalb der Preiszone der Bundesrepublik Deutschland einspeisen
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