Abweichend von § 109 Absatz 1 sind verschiedene Beurkundungsgegenstände
- 1.
Beschlüsse von Organen einer Vereinigung oder Stiftung und Erklärungen,
- 2.
ein Veräußerungsvertrag und
- a)
Erklärungen zur Finanzierung der Gegenleistung gegenüber Dritten,
- b)
Erklärungen zur Bestellung von subjektiv-dinglichen Rechten sowie
- c)
ein Verzicht auf Steuerbefreiungen gemäß § 9 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes sowie
- 3.
Erklärungen gemäß § 109 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Vollmachten.