zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung (GntDSVVDV)
§ 14
Bachelorprüfung
Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung. Sie besteht aus
1.
den Modulprüfungen,
2.
der Bachelorarbeit und
3.
der Verteidigung der Bachelorarbeit.
Fußnote
(+++ § 14: Zur Anwendung vgl. § 31 Abs. 1 u. 2 +++)
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular