zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Graveur und zur Graveurin * (Graveurausbildungsverordnung - GrAusbV)
§ 11
Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Gesellenprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Kundenauftrag,
2.
Fertigungstechnik und Arbeitsplanung,
3.
Gestaltung sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular