(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Planen von Herstellungsprozessen und Arbeitsabläufen,
- 2.
Vorbereiten von Werkstücken durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren für die Gravur-,Laser- und Drucktechnik,
- 3.
Handhaben und Instandhalten von Betriebsmitteln und technischen Systemen sowie Umgehen mit Gefahrstoffen und sonstigen Werkstoffen,
- 4.
Herstellen und Instandhalten von Gravierwerkzeugen,
- 5.
Anfertigen von Modellen und Formen,
- 6.
Anfertigen von Flachstichen,
- 7.
Gestalten und Veredeln von Oberflächen sowie Herstellen von Beschilderungen,
- 8.
Anfertigen von Stempeln und von Form- und Prägewerkzeugen und
- 9.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben von Produkten.