Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufs sowie Kontrollieren und Bewerten des Arbeitsergebnisses; Qualitätssicherung,
- 6.
Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen,
- 7.
Bestimmen und Zuordnen von Instrumenten,
- 8.
Anwenden von Leimen und Klebern,
- 9.
Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen,
- 10.
Prüfen, Messen und Kennzeichnen,
- 11.
Anfertigen und Instandhalten von Werkzeugen,
- 12.
Trennen,
- 13.
Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken,
- 14.
manuelles und maschinelles Bearbeiten von Metallen,
- 15.
Fügen,
- 16.
Auswählen, Bestimmen und Lagern von Hölzern und Holzwerkstoffen,
- 17.
Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen,
- 18.
Warten und Pflegen von Betriebsmitteln,
- 19.
Verarbeiten von Zelluloid,
- 20.
Behandeln von Oberflächen,
- 21.
Be- und Verarbeiten von Leder, Pappe, Stoff und Kunstleder zu Bälgen,
- 22.
Montieren von Baßmechanik und Schaltgruppen,
- 23.
Montieren und Einbauen der Klaviatur,
- 24.
Einbauen der Stimmplatten,
- 25.
Stimmen von Instrumenten,
- 26.
Endmontage,
- 27.
Endkontrolle,
- 28.
Reparieren von Handzuginstrumenten.