zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Pauschalierung der sonstigen Kosten für die Erbringung von Insolvenzgeld (Insolvenzgeld-Kosten-Verordnung)
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1999 in Kraft.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular