Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse § 1Aufgaben
Der Beirat berät die Künstlersozialkasse bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere bei der Erfassung des versicherungs- und abgabepflichtigen Personenkreises und der Entscheidung über die Versicherungs- und Abgabepflicht.