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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung zur Durchführung der zentralen Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Lastenausgleichs (Lastenausgleichsarchiv-Verordnung - LAArchV)
§ 9
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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