Gesetz über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik (Landwirtschaftsanpassungsgesetz - LwAnpG) § 18Anzuwendende Vorschriften
Auf den Zusammenschluß sind im übrigen die §§ 8 und 9 entsprechend anzuwenden.