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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - (LAP-mtDBWVV)
§ 38
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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