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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes (Markenverordnung - MarkenV)
§ 24
Ort und Form des Registers
(1) Das Register wird beim Deutschen Patent- und Markenamt geführt.
(2) Seit dem 1. August 1999 wird das Register in Form einer elektronischen Datenbank betrieben.
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