1 | Beratung, Verkauf und Service (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) | |
1.1 | Produkte und Dienstleistungen im Musikfachhandel (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.1) | - a)
Warenbereiche und Dienstleistungen im Musikfachhandel, insbesondere der Sortimente Musikalien, Musikinstrumente und Tonträger, unterscheiden - b)
Kunden über Sortimente im Ausbildungsbetrieb informieren - c)
Eigenschaften, Ver- und Anwendungsmöglichkeiten von Waren der Sortimente unter Berücksichtigung ökologischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte darstellen; Informationsquellen zur Aneignung von Warenkenntnissen nutzen - d)
Fachausdrücke und handelsübliche Bezeichnungen für Waren der Sortimente anwenden - e)
Unterschiede von Herstellermarken und Handelsmarken im Verkaufsgespräch erläutern - f)
Trends und innovative Ansätze beobachten sowie für die Sortimentsgestaltung und als Verkaufsargument nutzen
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1.2 | Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.2) | - a)
die Rolle des Verkaufspersonals für eine erfolgreiche Handelstätigkeit erläutern und bei der eigenen Aufgabenerfüllung berücksichtigen - b)
Anforderungen und Aufgaben einer erfolgreichen Verkaufstätigkeit darstellen - c)
durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und -bindung beitragen
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1.3 | Kommunikation mit Kunden (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.3) | - a)
auf Erwartungen und Wünsche der Kunden hinsichtlich Waren, Beratung und Service eingehen - b)
auf Kundenverhalten situationsgerecht reagieren - c)
im Kundengespräch sprachliche und nichtsprachliche Kommunikationsformen berücksichtigen - d)
Fragetechniken einsetzen - e)
Gesprächsführungstechniken bei Informations-, Beratungs- und Verkaufsgesprächen anwenden - f)
auf Kundeneinwände und Kundenargumente verkaufsfördernd reagieren - g)
Konfliktursachen feststellen, Konfliktlösungen im Beratungsgespräch entwickeln und anwenden - h)
zur Vermeidung von Informations- und Kommunikationsstörungen beitragen - i)
Ergänzungs-, Ersatz- und Zusatzartikel anbieten
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1.4 | Kundenberatung, Musikgeschichte (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.4) | - a)
Sonderfälle beim Verkauf bearbeiten, dabei rechtliche und betriebliche Vorschriften anwenden - b)
Kundentypen und Verhaltensmuster unterscheiden, in Verkaufsgesprächen individuell nutzen - c)
Kaufmotive und Wünsche von Kunden ermitteln und nutzen
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| | - d)
in Verkaufs- und Beratungsgesprächen fachbezogene Waren vorführen und über qualitäts- und preisbestimmende Merkmale informieren - e)
Epochen der Musikgeschichte bei der Beratung berücksichtigen - f)
Wissen über Musikgattungen und -formen, insbesondere Musikrichtungen der klassischen und populären Musik, bei Information und Beratung nutzen - g)
in Verkaufsgesprächen Aspekte der Notenlehre berücksichtigen
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1.5 | Kassieren und Kassenabrechnung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.5) | - a)
Kassieranweisung beachten - b)
Kasse vorbereiten, kassieren, bare und unbare Zahlungen abwickeln, Preisnachlässe berücksichtigen - c)
Kaufbelege erstellen - d)
Kasse abrechnen, Kassenbericht erstellen, Einnahmen und Belege weiterleiten - e)
Ursachen für Kassendifferenzen feststellen - f)
Umtausch und Reklamation kassentechnisch abwickeln
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1.6 | Serviceleistungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.6) | - a)
Serviceleistungen zur Förderung der Kundenzufriedenheit und -bindung anbieten - b)
an der Entwicklung von Serviceleistungen mitwirken, Kooperationspartner einbeziehen - c)
Kataloge und Nachschlagewerke für Beratung und Verkauf nutzen
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1.7 | Beschwerde, Reklamation und Umtausch (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.7) | - a)
Beschwerde, Reklamation und Umtausch unterscheiden; rechtliche Bestimmungen und betriebliche Regelungen anwenden - b)
Beschwerde, Reklamation und Umtausch entgegennehmen und bearbeiten - c)
Beschwerde, Reklamation und Umtausch als Elemente einer kundenorientierten Geschäftspolitik nutzen
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1.8 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.8) | - a)
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden - b)
fremdsprachige Informationsquellen aufgabenbezogen auswerten - c)
Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen
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2 | Marketing und Vertrieb (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) | |
2.1 | Werbemaßnahmen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.1) | - a)
bei Werbemaßnahmen Arten, Ziele, Aufgaben und Zielgruppen der Werbung unterscheiden - b)
Werbemittel und Werbeträger des Ausbildungsbetriebes unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens und der aktuellen Informations- und Werbemöglichkeiten in der Musikbranche einsetzen
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2.2 | Warenpräsentation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.2) | - a)
Waren verkaufswirksam präsentieren, Dekorationsmittel einsetzen - b)
Angebotsplätze nach Absatzgesichtspunkten beurteilen, Waren platzieren
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2.3 | Verkaufsförderung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.3) | - a)
bei der Planung und Auswertung von verkaufsfördernden Maßnahmen mitwirken, verkaufsfördernde Maßnahmen durchführen - b)
Kunden Messeneuheiten und Produktneuentwicklungen vorstellen, verkaufsfördernde Maßnahmen für diese Produkte initiieren
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2.4 | Vertriebswege (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.4) | - a)
Vertriebswege im Musikfachhandel sortimentsbezogen unterscheiden - b)
Vor- und Nachteile von E-Commerce aus Sicht von Unternehmen und Kunden beurteilen - c)
Einsatz von E-Commerce für das Unternehmen prüfen, rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen
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2.5 | Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrecht (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.5) | - a)
Kunden über Vorschriften des Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrechts im Musikfachhandel informieren - b)
Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von Musik beachten - c)
über Lizenzen und Verwertungsgesellschaften informieren - d)
Kunden über die Folgen von Verstößen informieren
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2.6 | Märkte und Zielgruppen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.6) | - a)
Musikmarkt analysieren, nationale und internationale Entwicklungen berücksichtigen - b)
Einflüsse externer Faktoren, insbesondere von Mode, Freizeit, Sport und Massenmedien, auf die Entwicklung von Musiktrends beurteilen - c)
bei der Marktbeobachtung mitwirken, insbesondere Preise, Leistungen und Konditionen von Wettbewerbern vergleichen - d)
Informationsquellen für die Erschließung von Zielgruppen und Märkten auswerten und nutzen - e)
Vorschläge für betriebliche Marketingmaßnahmen entwickeln
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3 | Einkauf und Warenwirtschaft (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) | |
3.1 | Einkaufsplanung und Bestellung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.1) | - a)
Bedarf an fachbezogenen Waren unter Berücksichtigung der Umsatz- und Bestandsentwicklung sowie der Absatzchancen ermitteln - b)
aktuelle und saisonale Einflüsse bei der Einkaufsplanung berücksichtigen - c)
Informations- und Bezugsquellen für die Beschaffung von Waren im Musikfachhandel nutzen, Recherchen, insbesondere in Datenbanken und Katalogen, durchführen - d)
Angebote einholen und vergleichen - e)
Waren im Musikfachhandel mittels unterschiedlicher Liefersysteme nach betrieblichen Vorgaben und rechtlichen Regelungen beschaffen - f)
Vertragserfüllung prüfen, insbesondere Liefertermine überwachen und bei Verzug mahnen
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3.2 | Wareneingang und Warenlagerung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.2) | - a)
Wareneingänge erfassen und kontrollieren, Abweichungen melden und Waren nach betrieblichen Regelungen weiterleiten - b)
Waren annehmen und dabei rechtliche Regelungen beachten - c)
Waren lagern und pflegen
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3.3 | Bestandskontrolle (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.3) | - a)
warenwirtschaftliche Daten erfassen; Belege des Wareneingangs, der Warenlagerung und des Verkaufs prüfen - b)
Bestände kontrollieren, bei Abweichungen betriebsübliche Maßnahmen einleiten - c)
bei Inventuren mitwirken, rechtliche Regelungen beachten - d)
zur Vermeidung von Inventurdifferenzen beitragen
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3.4 | Warenwirtschaftssystem (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.4) | - a)
Ziele und Aufgaben der Warenwirtschaft des Ausbildungsbetriebes erläutern - b)
Zusammenhänge zwischen Waren- und Datenfluss darstellen
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| | - c)
Möglichkeiten der Datenerfassung und -verarbeitung nutzen - d)
rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben bei Datensicherung und Datenschutz beachten
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4 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) | |
4.1 | Preisbildung und Kalkulation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.1) | - a)
Elemente der Preisgestaltung erläutern - b)
Folgen von Preisänderungen darstellen - c)
Preisauszeichnung im Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben sicherstellen - d)
Nachlässe für bestimmte Gruppen prüfen - e)
Handelsspanne ermitteln, Auswirkungen von Preisbildung auf Gewinn und Absatz berücksichtigen - f)
Kalkulationen erstellen, Berechnungen durchführen - g)
die Kalkulation beeinflussende Faktoren unterscheiden; Preisbindung bei Verlagserzeugnissen berücksichtigen
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4.2 | Zahlungsverkehr und rechnerische Abwicklung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.2) | - a)
Rechenarten zur Lösung kaufmännischer Sachverhalte einsetzen - b)
Hilfsmittel für Berechnungen nutzen - c)
Belege erfassen und Geschäftsvorgänge unter Berücksichtigung betrieblicher und rechtlicher Regelungen rechnerisch bearbeiten - d)
Aufbau und Inhalt des betrieblichen Buchungssystems erklären - e)
Zahlungsvorgänge bearbeiten - f)
Vorgänge des Mahnwesens bearbeiten
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4.3 | Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.3) | - a)
Kosten- und Leistungsrechnung sowie Controlling im Betrieb als Informations- und Steuerungssystem erklären - b)
Zusammenhänge von Kosten, Umsatz und Ertrag erläutern - c)
betriebswirtschaftliche Kennzahlen ermitteln und auswerten sowie Konsequenzen für das Unternehmen aufzeigen - d)
an der Erfolgsrechnung mitwirken
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4.4 | Unternehmerische Entscheidungsprozesse (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.4) | - a)
unternehmerische Selbstständigkeit als Perspektive der Berufs- und Lebensplanung darstellen - b)
Anforderungen an persönliche und fachliche Eignung für unternehmerische Selbstständigkeit beurteilen - c)
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken unternehmerischer Selbstständigkeit aufzeigen
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