Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen*) (NiSG) § 4Nutzungsverbot für Minderjährige
Die Benutzung von Anlagen nach § 3 zur Bestrahlung der Haut mit künstlicher ultravioletter Strahlung in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder sonst öffentlich zugänglichen Räumen darf Minderjährigen nicht gestattet werden.