Postbankarbeitszeitverordnung (PBAZV) § 1Anwendung der Arbeitszeitverordnung
Für die bei der DB Privat- und Firmenkundenbank AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten gelten die Vorschriften der Arbeitszeitverordnung, soweit in den §§ 2 bis 7 nichts anderes bestimmt ist.