PEPPV 2013
Ausfertigungsdatum: 19.11.2012
Vollzitat:
"Verordnung pauschalierende Entgelte Psychiatrie und Psychosomatik 2013 vom 19. November 2012 (BGBl. I S. 2303)"
Die §§ 1 bis 9 einschließlich der Anlagen zu dieser Verordnung treten am 1. Januar 2013 in Kraft und treten mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft. Kann der Entgeltkatalog 2014 erst nach dem 1. Januar 2014 angewendet werden, sind die §§ 1 bis 9 einschließlich der Anlagen zu dieser Verordnung bis zum Inkrafttreten einer Vereinbarung nach § 17d Absatz 3 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes entsprechend weiter anzuwenden. |
(+++ Textnachweis ab: 27.11.2012 +++)