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Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen

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  Eingangsformel
  § 1 Ausbildung
  § 2 Staatliche Prüfung, staatliche Ergänzungsprüfung
  § 3 Prüfungsausschuss
  § 4 Zulassung zur staatlichen Prüfung, Zulassung zur staatlichen Ergänzungsprüfung
  § 5 Schriftlicher Teil der Prüfung
  § 6 Mündlicher Teil der Prüfung
  § 7 Praktischer Teil der Prüfung
  § 8 Niederschrift
  § 9 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
  § 10 Bestehen und Wiederholung der staatlichen Prüfung, Bestehen und Wiederholung der staatlichen Ergänzungsprüfung
  § 11 Rücktritt von der Prüfung
  § 12 Versäumnisfolgen
  § 13 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
  § 14 Prüfungsunterlagen
  § 15 Erlaubnisurkunde
  § 16 Sonderregelungen für Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
  § 16a Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  § 16b Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat
  § 16c Fristen, Bescheide, Durchführungsbestimmungen
  § 17 Inkrafttreten
  Schlussformel
  Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)
  Anlage 2 (zu § 1 Abs. 3)
  Anlage 3 (zu § 10 Abs. 2 S 1)
  Anlage 4 (zu § 10 Abs. 3 Satz 2)
  Anlage 5 (zu § 15)
  Anlage 5a (zu § 16a Absatz 2)
  Anlage 5b (zu § 16a Absatz 2)
  Anlage 6 (zu § 16b Absatz 2)
  Anlage 7 (zu § 16b Absatz 7)