Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Berichtszeitraum |
§ 3 | Risikoorientierung und Wesentlichkeit |
§ 4 | Art und Umfang der Berichterstattung |
§ 5 | Form und Frist der Berichterstattung |
§ 6 | Anlagen |
§ 7 | Zusammenfassende Schlussbemerkung |
§ 8 | Berichtsturnus; Unterzeichnung |
Abschnitt 2
Angaben zum Institut
§ 9 | Darstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen |
§ 10 | Zweigniederlassungen |
Abschnitt 3
Aufsichtliche Vorgaben
Unterabschnitt 1
Risikomanagement und Geschäftsorganisation
§ 11 | Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation |
§ 12 | Vergütungssysteme |
§ 13 | IT-Systeme |
§ 14 | Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch |
§ 14a | Einhaltung der Pflichten aus Derivategeschäften und für zentrale Gegenparteien gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 |
§ 15 | Sanierungsplanung |
Unterabschnitt 2
Handelsbuch
§ 16 | Vorgaben für das Handelsbuch |
§ 17 | Ausnahme für Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang |
Unterabschnitt 3
Eigenmittel, Kapitalquoten und Liquiditätslage
§ 18 | Ermittlung der Eigenmittel |
§ 19 | Eigenmittel |
§ 20 | Kapitalpuffer |
§ 21 | Kapitalquoten |
§ 22 | Solvabilitätskennzahl bei Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung |
§ 23 | Liquiditätslage |
Unterabschnitt 4
Offenlegung
§ 24 | Offenlegungsanforderungen |
Unterabschnitt 5
Anzeigewesen
Unterabschnitt 6
Bargeldloser Zahlungsverkehr;
Vorkehrungen zur Verhinderung von
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von
sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten des Instituts
§ 26 | Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum |
§ 27 | Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen |
§ 28 | Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 |
§ 29 | Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 |
§ 29a | Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) 2015/751 |
§ 29b | Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach dem Zahlungskontengesetz |
Unterabschnitt 7
Gruppenangehörige Institute
§ 30 | Ausnahmen für gruppenangehörige Institute |
Abschnitt 4
Angaben zum Kreditgeschäft
§ 31 | Berichterstattung über das Kreditgeschäft und das Verbriefungsgeschäft |
§ 32 | Länderrisiko |
§ 33 | Organkredite |
§ 34 | Bemerkenswerte Kredite |
§ 35 | Beurteilung der Werthaltigkeit von Krediten |
§ 36 | Einhaltung der Offenlegungsvorschriften des § 18 des Kreditwesengesetzes |
§ 37 | Sorgfaltspflichten für institutionelle Anleger in Bezug auf Verbriefungspositionen |
Abschnitt 5
Abschlussorientierte Berichterstattung
Unterabschnitt 1
Wirtschaftliche Lage des Instituts, einschließlich der
geschäftlichen Entwicklung und der Ergebnisentwicklung
§ 38 | Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr |
§ 39 | Entwicklung der Vermögenslage |
§ 40 | Entwicklung der Ertragslage |
§ 41 | Risikolage und Risikovorsorge |
Unterabschnitt 2
Erläuterungen zur Rechnungslegung
Abschnitt 6
Angaben zu
Institutsgruppen, Finanzholding-
Gruppen, gemischten Finanzholding-
Gruppen und Finanzkonglomeraten
sowie Angaben in Konzernprüfungsberichten
§ 43 | Regelungsbereich |
§ 44 | Ort der Berichterstattung |
§ 45 | In die aufsichtliche Zusammenfassung einzubeziehende Unternehmen |
§ 46 | Berichterstattung bei aufsichtsrechtlichen Gruppen |
§ 47 | Zusammengefasste Eigenmittel |
§ 48 | Zusätzliche Angaben |
§ 49 | Mindestangaben im Konzernprüfungsbericht |
§ 50 | Ergänzende Vorschriften für Unternehmen eines Finanzkonglomerats (§§ 17, 18 und 23 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes) |
Abschnitt 7
Sondergeschäfte
Unterabschnitt 1
Pfandbriefgeschäft
§ 51 | Grundsätze der Prüfung und Darstellung pfandbriefrechtlicher Aspekte |
§ 52 | Prüfung und Darstellung der organisatorischen Anforderungen des Pfandbriefgesetzes |
§ 53 | (weggefallen) |
Unterabschnitt 2
Bausparkassengeschäft
§ 54 | Organisation und Auflagen |
§ 55 | Angaben zum Kreditgeschäft von Bausparkassen |
§ 56 | Angaben zur geschäftlichen Entwicklung von Bausparkassen |
§ 57 | Angaben zur Liquiditätslage von Bausparkassen |
§ 58 | Einsatz von Derivaten |
§ 59 | Angaben zur Ertragslage von Bausparkassen |
§ 60 | Darstellung des Kollektivgeschäfts sowie der Vor- und Zwischenfinanzierung bei Bausparkassen |
Unterabschnitt 3
Finanzdienstleistungsinstitute
§ 61 | Eigenmittel gemäß Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 |
§ 62 | Vorschriften für einzelne Finanzdienstleistungsinstitute |
§ 63 | Ausnahmeregelung |
Unterabschnitt 4
Factoring
§ 64 | Angaben bei Instituten, die das Factoring betreiben |
Unterabschnitt 5
Leasing
§ 65 | Angaben bei Instituten, die das Finanzierungsleasing betreiben |
Unterabschnitt 6
Prüfung des Depotgeschäfts
oder des eingeschränkten Verwahrgeschäfts
§ 66 | Prüfungsgegenstand |
§ 67 | Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum |
§ 68 | Besondere Anforderungen an den Depotprüfungsbericht |
§ 69 | Prüfung von Verwahrstellen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs |
Unterabschnitt 7
Führung eines zentralen Registers oder eines Kryptowertpapierregisters gemäß den §§ 12 und 16 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
§ 69a | Prüfung der registerführenden Stelle gemäß § 12 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere |
§ 69b | Prüfung der registerführenden Stelle gemäß § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere |
Abschnitt 8
Datenübersicht
Abschnitt 9
Schlussvorschriften
§ 71 | Erstmalige Anwendung; Übergangsbestimmung |
§ 72 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Anlagen
(1) Anlage 1 (zu § 70)
(2) Anlage 2 (zu § 70)
(3) Anlage 3 (zu § 70)
(4) Anlage 4 (zu § 70)
(5) Anlage 5 (zu § 27)
(6) (weggefallen)