bei den Baubetrieben von höchstens 15 000 Unternehmen des Bauhauptgewerbes sowie bei Baubetrieben der anderen Unternehmen - jeweils ohne ausbaugewerbliche Betriebe und Bauträger -
- I.
monatlich
- 1.
die tätigen Personen,
- 2.
die Arbeitsstunden,
- 3.
die Lohn- und Gehaltssummen,
- 4.
den Umsatz,
- 5.
den Auftragseingang;
- II.
vierteljährlich
- 1.
den Auftragsbestand,
- 2.
(weggefallen)
- III.
jährlich
den Umsatz für das vorhergehende Jahr;