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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Zweite Verordnung zur Anpassung der Renten und zu den maßgeblichen Rechengrößen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (2. Rentenanpassungsverordnung - 2. RAV)
§ 11
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1991 in Kraft.
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