Verordnung über die Berufsausbildung zum Seiler und zur Seilerin *) (Seiler-Ausbildungsverordnung - SeilAusbV) § 3Struktur der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einen der Schwerpunkte Seilherstellung, Seilkonfektion oder Netzkonfektion.