zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV)
§ 10c
Die Unterrichtung über den Spieler- und Jugendschutz umfasst insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
1.
Gewerbeordnung und Spielverordnung,
2.
Spielhallenrecht der Länder,
3.
Jugendschutzrecht.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular