ein Studium des Bauingenieurwesens, der Elektrotechnik, des Maschinenbaus oder einer Ingenieurwissenschaft des Verkehrswesens an
- a)
einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule,
- b)
einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule,
- c)
einer von der zuständigen Stelle des Landes als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschule