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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Prüfung zum Betriebsleiter von Straßenbahnunternehmen (Straßenbahn-Betriebsleiter-Prüfungsverordnung - StrabBlPV)
Schlußformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Der Bundesminister für Verkehr
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