Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz

Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes

zur Gesamtausgabe der Norm im Format:   HTML   PDF   XML   EPUB

Abschnitt 1
 Allgemeine Bestimmungen
  § 1 Zweck der Verordnung
  § 2 Sachlicher Anwendungsbereich
  § 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
 Nachrüstung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie
  § 4 Verpflichtung zur Nachrüstung der Wechselrichter von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie im Niederspannungsnetz
  § 5 Verpflichtung zur Nachrüstung der Wechselrichter von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie im Mittelspannungsnetz
  § 6 Informationspflicht der Übertragungsnetzbetreiber
  § 7 Verpflichtung zur Nachrüstung von Entkupplungsschutzeinrichtungen
  § 8 Durchführung der Nachrüstung; Fristen
  § 9 Pflichten der Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie
  § 10 Kosten
Abschnitt 3
 Nachrüstung von Anlagen im Sinne von § 2 Absatz 2
  § 11 Vorbereitung der Nachrüstung
  § 12 Aufforderung zur Nachrüstung
  § 13 Pflichten der Betreiber von Anlagen gemäß § 2 Absatz 2
  § 14 Verpflichtung zur Nachrüstung von Entkupplungsschutzeinrichtungen
  § 15 Ausnahmefälle
  § 16 Ausnahmebegehren und Nachweis des Ausnahmefalles
  § 17 Prüfung der Ausnahmebegehren und Mitteilung der Ergebnisse
  § 18 Frist zur Nachrüstung
  § 19 Qualitätskontrolle
  § 20 Information der Bundesnetzagentur
  § 21 Anteilige Kostenübernahme
  § 22 Kosten der Betreiber von Übertragungsnetzen und der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen
  § 23 Ordnungswidrigkeiten