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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)
§ 6
Verletzung der Vorschriften über den Geschäftskreis
Ein Verstoß gegen die §§ 3 bis 5 berührt die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts nicht.
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