Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Qualitätsmanagement,
- 6.
Arbeitsvorbereitung,
- 7.
betriebliche und technische Kommunikation,
- 8.
Teamarbeit,
- 9.
Verfahren der Glasherstellung und -weiterverarbeitung,
- 10.
Transport und Lagerung,
- 11.
Metallbearbeitung,
- 12.
Elektrotechnik,
- 13.
Montieren von Bauteilen und Baugruppen einschließlich Funktionsprüfung,
- 14.
Instandhaltungsarbeiten an Maschinen und Anlagen,
- 15.
Mess- und Steuerungstechnik,
- 16.
Regelungstechnik,
- 17.
Einrichten und Umrüsten von Maschinen, Systemen und Produktionsanlagen,
- 18.
Herstellen der Betriebsbereitschaft von Produktionsanlagen,
- 19.
Bedienen, Steuern und Regeln von Produktionsanlagen; Überwachen des Produktionsablaufes,
- 20.
Vertiefungsphase.