Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung (Verwaltungskostenfeststellungsverordnung - VKFV) § 21Monitoring
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt anlassbezogen unter Beteiligung der Länder einen Bericht zur Umsetzung der Regelungen dieser Verordnung vor.