zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz*) (ZAG-Anzeigenverordnung - ZAGAnzV)
Anlage 7
(zu § 11 Absatz 1 und 2)
Passivische Beteiligungsanzeige
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2323 - 2325;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
PDF-Dokument wird in eigenem Fenster angezeigt
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular