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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 über den Zivilprozeß
§ 13
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Haager Übereinkommen über den Zivilprozeß vom 1. März 1954 in Kraft.
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