(4) Als zweite Wahlqualifikation ist eine der folgenden Wahlqualifikationen auszuwählen:
- 1.
Bild- und Tonaufnahmen unter Einsatz von erweiterter Produktionstechnik durchführen,
- 2.
Kamerasysteme bei Studioproduktionen oder Außenübertragungen einrichten und einsetzen,
- 3.
Regie-Serversysteme einsetzen,
- 4.
Bildmischungen durchführen,
- 5.
Medienpräsentationen bei Veranstaltungen durchführen,
- 6.
Montageformen anwenden,
- 7.
Farbkorrekturen gestalterisch einsetzen,
- 8.
visuelle Effekte herstellen und gestalten,
- 9.
Hörfunkproduktionen und -sendungen durchführen,
- 10.
Sounddesign durchführen,
- 11.
Musikproduktionen durchführen,
- 12.
Audioproduktionen unter Livebedingungen durchführen,
- 13.
redaktionell arbeiten,
- 14.
eigenständig Beiträge herstellen,
- 15.
fiktionale Formate produzieren und gestalten,
- 16.
Inhalte für soziale Netzwerke entwickeln,
- 17.
Produktionen organisieren und koordinieren und
- 18.
produktionsbezogenes Datenmanagement unterstützen.