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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über Preisnotierung, Preisermittlung und Preiserhebung für Milcherzeugnisse
§ 1 Begriffsbestimmungen

(1) Im Sinne dieser Verordnung sind
1.
Butter: Markenbutter im Sinne der Butterverordnung,
2.
Käse: Käse im Sinne der Käseverordnung,
3.
andere Milcherzeugnisse: Milcherzeugnisse im Sinne der Milcherzeugnisverordnung, soweit in dieser Verordnung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
(2) Im Sinne dieser Verordnung sind ferner
1.
Hersteller: Unternehmen, die Butter, Käse oder andere Milcherzeugnisse herstellen und direkt an Absatzzentralen, Händler, Verarbeiter oder Verpacker liefern,
2.
Absatzzentralen: Unternehmen, die anstelle von Herstellern Butter, Käse oder andere Milcherzeugnisse direkt an andere Absatzzentralen, Händler, Verarbeiter oder Verpacker liefern,
3.
Händler: Unternehmen, die Butter, Käse oder andere Milcherzeugnisse an eigene Niederlassungen oder Filialen oder an Wiederverkäufer, Verarbeiter, Verpacker, gewerbliche Verwender oder Großverbraucher liefern, ohne Hersteller oder Absatzzentrale zu sein.