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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über Butter und andere Milchstreichfette (Butterverordnung)
§ 1a Begriffsbestimmung

Molkerei im Sinne dieser Verordnung ist ein milchwirtschaftliches Unternehmen, das im Durchschnitt eines Jahres täglich mindestens 500 Liter Milch oder eine hieraus herzustellende entsprechende Menge an Milcherzeugnissen be- oder verarbeitet und die hierfür erforderlichen technischen Einrichtungen besitzt.