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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts
§ 1d
Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts haben das Recht auf freie Benutzung aller Verkehrsmittel der Eisenbahnen des Bundes.
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