Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 40
Die Witwe oder der hinterbliebene Lebenspartner erhält eine Grundrente von 391 Euro monatlich.
Fußnote
§ 40: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit GG unvereinbar gem. BVerfGE v. 9.11.2004, 2005 I 1047 - 1 BvR 684/98 -
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