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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Anordnung über die Übertragung von Aufgaben auf das Bundesverwaltungsamt
II.
Das Bundesverwaltungsamt wird in dem übertragenen Aufgabengebiet tätig unter der Bezeichnung:
Bundesverwaltungsamt
- Zentralstelle für das Auslandsschulwesen -
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