zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) § 34 BEWERTUNG DER STRAFTATEN UND ORDNUNGSWIDRIGKEITEN IM RAHMEN DER FAHRERLAUBNIS AUF PROBE UND ANORDNUNG DES AUFBAUSEMINARS (1) Die Bewertung der Straftaten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) § 35 AUFBAUSEMINARE (1) Das Aufbauseminar ist in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchzuführen. Es besteht aus einem Kurs mit vier ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) § 36 BESONDERE AUFBAUSEMINARE NACH § 2B ABSATZ 2 SATZ 2 DES STRAßENVERKEHRSGESETZES (1) Inhaber von Fahrerlaubnissen auf Probe, die wegen Zuwiderhandlungen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) § 37 TEILNAHMEBESCHEINIGUNG (1) Über die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 35 oder § 36 ist vom Seminarleiter eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) § 38 VERKEHRSPSYCHOLOGISCHE BERATUNG In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Inhaber der Fahrerlaubnis veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) § 39 ANORDNUNG DER TEILNAHME AN EINEM AUFBAUSEMINAR UND WEITERER MAßNAHMEN BEI INHABERN EINER DIENSTFAHRERLAUBNIS Bei Inhabern von Dienstfahrerlaubnissen, die ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) § 40 BEZEICHNUNG UND BEWERTUNG NACH DEM FAHREIGNUNGS-BEWERTUNGSSYSTEM Dem Fahreignungs-Bewertungssystem sind die in Anlage 13 bezeichneten Zuwiderhandlungen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) § 41 MAßNAHMEN DER NACH LANDESRECHT ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE (1) Die Ermahnung des Inhabers einer Fahrerlaubnis nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 des Straßenverkehrsgesetzes ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) § 42 FAHREIGNUNGSSEMINAR (1) Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Die Teilmaßnahmen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) § 43 ÜBERWACHUNG DER FAHREIGNUNGSSEMINARE NACH § 42 UND DER EINWEISUNGSLEHRGÄNGE NACH § 46 ABSATZ 2 SATZ 1 NUMMER 4 DES FAHRLEHRERGESETZES (1) Die nach Landesrecht ...