Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zur Produktionsfachkraft Chemie
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Produktionsfachkraft Chemie wird staatlich anerkannt.