Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht;
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes;
- 3.
Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care):
- 3.1
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 3.2
Anlagensicherheit,
- 3.3
Umweltschutz,
- 3.4
Einsetzen von Energieträgern,
- 3.5
Umgehen mit Arbeitsgeräten und -mitteln,
- 3.6
Qualitätssicherung, Kundenorientierung,
- 3.7
Kostenorientiertes Handeln;
- 4.
Arbeitsorganisation und Kommunikation:
- 4.1
Prozess-, Betriebs- und Arbeitsabläufe,
- 4.2
Arbeiten im Team,
- 4.3
Informationsbeschaffung, Dokumentation,
- 4.4
Kommunikations- und Informationssysteme;
- 5.
Umgehen mit Arbeitsstoffen und Bestimmen von Stoffkonstanten;
- 6.
Verfahrenstechnische Grundoperationen;
- 7.
Installationstechnische Arbeiten;
- 8.
Warten und Instandhalten betrieblicher Einrichtungen;
- 9.
Messtechnik;
- 10.
Bedienen von Anlagen;
- 11.
Herstellen und Verarbeiten von Produkten.