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Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen

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  § 1 Geltungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
  § 3 Grundsätze für die Anwendung
  § 4 Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln
  § 5 Nährstoffvergleich
  § 6 Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches
  § 7 Aufzeichnungen
  § 8 Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote
  § 9 Besondere Anforderungen an Genehmigungen durch die zuständigen Stellen
  § 10 Ordnungswidrigkeiten
  § 11 Übergangsbestimmungen
  § 11a Übergangsvorschrift
  § 12 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
  Anlage 1 (zu § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1)
Stickstoffgehalt pflanzlicher Erzeugnisse
  Anlage 2 (zu § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a)
Voraussichtliche Stickstoff-Lieferung während des Pflanzenwachstums aus der Vorkultur
  Anlage 3 (zu § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b)
Mindestwerte für pflanzenbauliche Stickstoff-Wirksamkeit zugeführter Wirtschaftsdünger im Jahr der Aufbringung in Prozent des ausgebrachten Gesamtstickstoffs 1) bei langjähriger Anwendung
  Anlage 4 (zu § 3 Abs. 10)
Geräte zum Ausbringen von Düngemitteln, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen
  Anlage 5 (zu § 4 Abs. 3)
Nährstoffanfall bei landwirtschaftlichen Nutztieren
  Anlage 6 (zu § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 1, 2 und 3, Anlagen 7 und 8)
Kennzahlen für die sachgerechte Bewertung zugeführter Stickstoffdünger
  Anlage 7 (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)
Jährlicher betrieblicher Nährstoffvergleich
für Stickstoff (N) oder Phosphat (P(tief)2O(tief)5) (Nährstoff unterstreichen) für das Düngejahr ...
  Anlage 8 (zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)
Mehrjähriger betrieblicher Nährstoffvergleich
gleitende Mittelwerte für Stickstoff (3 Jahre) und Phosphat (P(tief)2O(tief)5)(6 Jahre)