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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Dachdecker und zur Dachdeckerin* (Dachdeckerausbildungsverordnung - DachAusbV)
§ 10
Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Decken, Abdichten und Bekleiden von Dach- und Wandflächen sowie
2.
Dach- und Wandtechnik.
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