| 1 | Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 1)
 | a)Eignung der Verkehrswege beurteilen und Maßnahmen zur Nutzung ergreifenb)Arbeitsplatz auf der Baustelle einrichten, sichern, unterhalten und räumen und ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigenc)persönliche Schutzausrüstungen verwenden sowie Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifend)Arbeits- und Schutzgerüste aufbauen, unterhalten und abbauene)Betriebssicherheit von Gerüsten beurteilenf)Förder- und Transportgeräte aufbauen, bedienen und abbauen sowie Lastaufnahme- und Anschlagmittel einsetzeng)Lichtquellen und Absperrungen aufstellen und unterhaltenh)Belüftung von Arbeitsplätzen in geschlossenen Räumen sicherstelleni)Gefahrstoffe erkennen, mögliche Gefahren, insbesondere durch Freileitungen und in Betrieb befindliche Maschinen und Anlagen, abschätzen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifenj)Maßnahmen des Naturschutzes bei Dächern und Außenwandbekleidungen ergreifen, insbesondere für Vögel und Fledermäusek)Sofortmaßnahmen bei Arbeitsunfällen ergreifen und Unfallstelle sichernl)Baustoffe, Geräte und Maschinen für den Abtransport vorbereitenm)Abfälle und Verpackungen für den Abtransport vorbereiten und einer sortenreinen Entsorgung zuführenn)Baustellen übergeben
 | 8 |  | 
| 2 | Auswählen, Prüfen, Lagern und Bearbeiten von Bau- und Bauhilfsstoffen
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 2)
 | a)Bau- und Bauhilfsstoffe ermitteln, anfordern, transportieren, auf Verwendbarkeit, Maßhaltigkeit und Formgenauigkeit prüfen und lagernb)Oberflächen von Deckunterlagen auf ihre Eignung prüfenc)Kunststoffe, insbesondere Thermoplaste, Duromere und Elastomere, sowie bituminöse Werkstoffe, nach ihren Eigenschaften unterscheiden und bearbeitend)Kunststoff- und Bitumenbahnen nach Bezeichnung und Verwendungszweck unterscheiden und schneidene)Klebe-, Anstrich- und Dichtungsmittel, insbesondere für Flüssigabdichtungen, unterscheiden und verarbeiten
 | 6
 |  | 
|  |  | f)Deckwerkstoffe, insbesondere Schiefer, Dachplatten, Schindeln, Dachziegel, Dachsteine, Metalle, Kunststoffe, Holz sowie bituminöse Werkstoffe, nach Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und bearbeiteng)Außenwandbekleidungswerkstoffe, insbesondere Schiefer, Fassadenplatten, Schindeln, keramische Werkstoffe, Metalle, Kunststoffe sowie Holz, nach Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und bearbeitenh)Dämmstoffe nach Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und bearbeiten
 |  |  | 
| 3 | Durchführen von Messungen und Anwenden von Ergebnissen
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 3)
 | a)Messgeräte, insbesondere Gliedermaßstäbe, Bandmaße, elektronische Entfernungsmesser, Winkelmesser, Wasser- und Schlauchwaagen, Nivelliergeräte sowie Feuchtemessgeräte, unterscheiden und Messungen durchführenb)Arbeitsaufträge und technische Unterlagen anhand von Messergebnissen überprüfen und anpassen
 | 2 |  | 
| c)Messergebnisse nutzen und Berechnungen und Einteilungen durchführend)Messpunkte und Winkel anlegen und sicherne)Bauteile einmessen und prüfen
 |  | 2 | 
| 4 | Herstellen von Schornsteinköpfen
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 4)
 | a)Mörtelgruppen nach Verwendungszweck unterscheidenb)Bindemittel und Zuschläge für Mörtel, insbesondere für Mauer-, Putz- und Verstrichmörtel, sowie für Betone auswählen und Mörtel und Betone herstellenc)Schornsteinköpfe aus Steinen und Formteilen herstellend)einlagigen Wandputz herstellene)Betonabdeckplatten schalen und Stahlmatten zuschneiden und als Bewehrung mit Abstandshaltern einbauenf)Betone einbringen, verdichten und nachbehandeln
 | 2 |  | 
| 5 | Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5)
 | a)Holz und Holzwerkstoffe nach dem Verwendungszweck auswählen und lagernb)Sortier- und Schnittholzklassen unterscheidenc)Maßnahmen des vorbeugenden Holzschutzes durchführend)Holz mit Werkzeugen bearbeiten, insbesondere durch Anreißen, Stemmen, Sägen, Hobeln und Bohrene)Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungsmittel für Holz und Holzwerkstoffe auswählen und anwenden und einschlägige Richtlinien beachten
 | 2 |  | 
| f)Holz mit Maschinen, insbesondere mit Kreis-, Band-, Säbel-, Stichsägen, Abricht- und Dickenhobelmaschinen, Kerven-, Oberfräsen und Kettenstemmer, bearbeiteng)Holzkonstruktionen, insbesondere für Dachstühle und Fachwerkwände, herstellen
 |  | 
 
 2
 | 
|  |  | h)Dach- und Wandflächen latten und schaleni)Vordeckbahnen auf Schalungen aufbringen
 |  |  | 
| 6 | Durchführen von zusätzlichen regensichernden Maßnahmen bei Dachdeckungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6)
 | a)Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen unterscheiden und herstellenb)An- und Abschlüsse bei Unterdächern, Unterdeckungen und Unterspannungen herstellen
 | 2 |  | 
| c)Maßnahmen für regionale Besonderheiten, insbesondere Innenverstrich, Papp- und Strohdocken, einordnen und beurteilen
 |  | 2 | 
| 7 | Durchführen von energetischen Maßnahmen
 an Dach und Wand
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 7)
 | a)Dämmstoffe nach Eigenschaften, Verlegesystemen und Verwendungszweck auswählenb)Dämmschichten bei belüfteten und nichtbelüfteten Dachkonstruktionen sowie bei Außenwandbekleidungen unter Berücksichtigung konstruktiver und bauphysikalischer Unterschiede auswählen und einbauenc)Dampfsperr- und Luftdichtheitsschichten unterscheiden und einbauend)Vorkehrungen für Ausgleichs- und Installationsebenen von Innenbekleidungen treffen
 | 4 |  | 
| e)Konstruktionen im Bestand unter energetischen Gesichtspunkten des Wärme-, Feuchte-, Schall- und Brandschutzes beurteilenf)An- und Abschlüsse unter Berücksichtigung bauphysikalischer Anforderungen herstellen
 |  | 2 | 
| 8 | Decken von Dach- und Wandflächen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8)
 | a)Deckwerkstoffe, insbesondere Schiefer, Dachplatten, Schindeln, Dachziegeln, Dachsteine und Bleche, unterscheiden und bearbeitenb)Befestigungsmittel unter Berücksichtigung der Deckarten auswählenc)Teilbereiche von Dach- und Wandflächen für verschiedene Deckarten einteilen und decken
 | 8 |  | 
| d)Dach- und Wandflächen einteilen und decken, insbesondere mit Schiefer, Dachplatten, Schindeln, Dachziegeln, Dachsteinen und Blechen
 |  | 7 | 
| 9 | Bekleiden von Wandflächen (§ 4 Absatz 2 Nummer 9)
 | a)klein- und großformatige Bekleidungswerkstoffe, insbesondere Faserzement, Verbundwerkstoffplatten, Holz, keramische Platten, Metallelemente und Schiefer, unterscheiden und bearbeitenb)Befestigungsmittel und -systeme, insbesondere unter Berücksichtigung der Unterkonstruktion, auswählenc)Teilbereiche von Wandflächen für verschiedene Bekleidungsarten einteilen und bekleiden
 | 4 |  | 
| d)Bekleidungen mit offenen und hinterlegten Fugen unterscheidene)Wandflächen einteilen und bekleiden, insbesondere mit Faserzement, Verbundwerkstoffplatten, Holz, keramischen Platten, Metallelementen und Schiefer
 |  | 4 | 
| 10 | Abdichten von Dachflächen und Bauwerken
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 10)
 | a)Abdichtungsstoffe, insbesondere aus Kunststoffen und bituminösen Werkstoffen, unterscheiden und verarbeiten und Fügetechniken anwendenb)Oberflächen der Deckunterlagen auf ihre Eignung für Abdichtungen prüfenc)Schichtenfolgen für den Dachaufbau unter Berücksichtigung der Deckunterlagen festlegend)Schichten des Dachaufbaus, insbesondere Dampfsperre, Wärmedämmung und Abdichtungslagen, unter Berücksichtigung der Abdichtungsstoffe verlegene)Oberflächenschutz herstellen, insbesondere Besplittung, Kiesschüttung und Plattenbelägef)Maßnahmen der Bauwerksabdichtung unterscheiden, insbesondere gegen drückendes und nicht drückendes Wasser
 | 10 |  | 
| g)Maßnahmen gegen horizontale Kräfte und zur Windsogsicherung umsetzenh)Aufbau und Schichtenfolge von extensiven und intensiven Dachbegrünungen unterscheiden und extensive Dachbegrünungen ausführeni)Schichtenaufbau festlegen und Bauwerksabdichtungen gegen nicht drückendes Wasser herstellen
 |  | 4 | 
| 11 | Herstellen von An- und Abschlüssen
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 11)
 | a)traufseitige, seitliche und firstseitige Anschlüsse bei Dachdeckungen herstellenb)Abschlüsse bei Dachdeckungen herstellen, insbesondere Traufe, Ortgang und Firstc)Anschlüsse bei Abdichtungen herstellen, insbesondere von Durchdringungend)Abschlüsse bei Dachabdichtungen herstellen, insbesondere Dachrandabschlüssee)untere, seitliche und obere Anschlüsse bei Außenwandbekleidungen herstellenf)Abschlüsse bei Außenwandbekleidungen herstellen, insbesondere Gebäudeaußen- und -innenecken
 |  | 6 | 
| 12 | Anbringen und Einbauen von Bestandteilen von
 äußeren Blitzschutzanlagen
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 12)
 | a)Fangeinrichtungen und Ableitungen für den äußeren Blitzschutz nach technischen Regeln montierenb)Einbauteile an Ableitungen anschließenc)Bestandteile von äußeren Blitzschutzanlagen mechanisch prüfen, überwachen und instand setzen
 |  | 2 | 
| 13 | Montieren und Einbauen von Energiesammlern und
 Energieumsetzern
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 13)
 | a)Energiegewinnungsflächen von Energiesammlern und Energieumsetzern in Dach- und Wandflächen montieren, insbesondere für Solarthermie und Photovoltaikb)Formteile für Befestigungen von aufgeständerten und integrierten Anlagen auswählen und montieren
 |  | 2 | 
| 14 | Montieren und Einbauen von Einbauteilen
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 14)
 | a)Montage von Einbauteilen vorbereitenb)Belichtungselemente unter Berücksichtigung von baulichen Gegebenheiten, statischen Auswirkungen und Verwendungszweck einbauen, insbesondere Dachflächenfenster, Lichtkuppeln und Dachausstiegsfensterc)Belüftungselemente unter Berücksichtigung von baulichen Gegebenheiten und Verwendungszweck einbauen
 | 4 |  | 
| d)Sicherheitseinrichtungen unter Berücksichtigung von baulichen Gegebenheiten, statischen Auswirkungen und Verwendungszweck einbauen, insbesondere Sicherheitsdachhaken, Anschlagsicherungen und Laufanlangene)Schneefangsysteme unter Berücksichtigung von baulichen und regionalen Gegebenheiten sowie statischen Auswirkungen einbauenf)Dach- und Wandzubehörteile unter Berücksichtigung von baulichen Gegebenheiten und Verwendungszweck einbauen
 |  | 2 | 
| 15 | Einbauen von elektrischen Komponenten und
 Herstellen von elektrischen
 Anschlüssen mittels
 Steckverbindungen
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 15)
 | a)Sicherheitsregeln für Arbeiten an elektrischen Anlagen anwenden und Unfallverhütungsvorschriften beachtenb)elektrische Anschlüsse mittels Steckverbindungen herstellenc)elektrische Anschlüsse auf mechanische Beschädigungen sichtprüfend)Mängel feststellen und Maßnahmen zur Behebung veranlassen
 | 2 |  | 
| e)elektrische Einrichtungen und Geräte einbauen und in Betrieb nehmenf)mechanische Funktionsprüfungen durchführen
 |  | 2 | 
| 16 | Herstellen und Montieren von Unterkonstruktionen
 für hinterlüftete
 Außenwandbekleidungen
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 16)
 | a)Aufbau von Unterkonstruktionen entsprechend der Bekleidungsart festlegenb)Untergründe prüfen, insbesondere im Hinblick auf die Verankerung von Unterkonstruktionenc)Verankerungsmittel nach statischen Vorgaben auswählen
 | 2 |  | 
| d)Komponenten für Unterkonstruktionen zusammenstellen, zuschneiden, bohren und zusammenfügene)Unterkonstruktionen ausrichten und verankern, insbesondere aus Holz und Metallprofilen
 |  | 2 | 
| 17 | Anfertigen und Einbauen von Anlagen zur Ableitung
 von Niederschlagswasser
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 17)
 | a)Komponenten von Anlagen zur Ableitung von Niederschlagswasser unter Berücksichtigung zu erwartender Niederschlagsmengen auswählenb)Bleche und Profile bearbeiten, insbesondere anreißen, zuschneiden, abkanten, falzen, runden, bördeln, sägen, bohren, feilen, nieten und lötenc)Rinnenhalter, Dachrinnen, Rohrschellen und Regenfallrohre anbringend)Maßnahmen des Korrosionsschutzes durchführen
 | 4 |  | 
| e)Rinnen und Kehlen aus Metallen und Kunststoffen anfertigen und einbauen, insbesondere innenliegende Rinnen und Aufdachrinnenf)Dachgullys und Notentwässerungen unter Berücksichtigung von baulichen Gegebenheiten einbauen und Dachgullys an Innenentwässerung anschließeng)Außenentwässerungen an Grundleitung anschließenh)Abdeckungen anfertigen und anbringen, insbesondere von Mauerwänden und Schornsteineni)Dehnungsausgleicher herstellen und einbauenj)Regenwassernutzungssysteme anschließen
 |  | 4 | 
| 18 | Instandhalten von Dach- und Wandflächen
 sowie Durchführen von
 Demontagearbeiten
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 18)
 | a)bestehende Sicherheitseinrichtungen auf Funktion überprüfenb)Dächer und Außenwandbekleidungen auf Mängel sichtprüfen, beurteilen und Mängel dokumentierenc)Wartungsarbeiten nach Vorgabe durchführen, insbesondere Dachrinnen und Dachgullys reinigen sowie Anschlüsse kontrollierend)Schäden feststellen und Ursachen ermittelne)Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadensbegrenzung ergreifen und weitere Maßnahmen veranlassenf)Reparaturen von Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen durchführeng)Rückbau von Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen einschließlich vorhandener Unterkonstruktionen unter Beachtung einschlägiger Vorschriften durchführen
 |  | 3 |