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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Dachdecker und zur Dachdeckerin* (Dachdeckerausbildungsverordnung - DachAusbV)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§  2Dauer der Berufsausbildung
§  3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§  4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§  5Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
§  6Ausbildungsplan
§  7Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Abschnitt 2
Zwischenprüfung
§  8Ziel und Zeitpunkt
§  9Inhalt
§ 10Prüfungsbereiche
§ 11Prüfungsbereich Decken, Abdichten und Bekleiden von Dach- und Wandflächen
§ 12Prüfungsbereich Dach- und Wandtechnik
Abschnitt 3
Gesellenprüfung
§ 13Ziel und Zeitpunkt
§ 14Inhalt
§ 15Prüfungsbereiche
§ 16Prüfungsbereich Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik
§ 17Prüfungsbereich Dachdeckungen und Außenwandbekleidungen
§ 18Prüfungsbereich Abdichtungen
§ 19Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 20Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 21Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 22Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Dachdecker und zur Dachdeckerin