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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Abkommen vom 26. November 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kasachstan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Art 1 

Dem in Bonn am 26. November 1997 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kasachstan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.