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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern
Art 3 

Wird ein Antrag im Sinne des Artikels 12 Abs. 3 des Abkommens gestellt, so entsteht die Steuer im Zeitpunkt der Vermögensübertragung.