Verordnung über die Bewilligung von Altersteilzeit und die Gewährung eines Altersteilzeitzuschlags für die Beamtinnen und Beamten der Deutschen Bank AG (Deutsche-Bank-Beamtenaltersteilzeitverordnung - DBBATZV) § 3Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.