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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Bewilligung von Altersteilzeit und die Gewährung eines Altersteilzeitzuschlags für die Beamtinnen und Beamten der Deutschen Bank AG (Deutsche-Bank-Beamtenaltersteilzeitverordnung - DBBATZV)
§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.